Interne Regeln des Dorfes

 

Wir heissen Sie auf unserem Campingplatz herzlich willkommen und bitten Sie, diese Platzordnung aufmerksam zu lesen. Mit dem Eintritt in das Feriendorf akzeptiert der Gast diese Regeln ausnahmslos.

 

1. Bei Ankunft muss die AnzahI der Personen und das genaue Alter der Kinder angegeben werden und jedes Familienmitglied muss einen gültigen Ausweis für die Registrierung abgeben. Die Direktion behält sich das Recht vor, von jeder Familiengruppe mindestens einen Ausweis bis zur Abreise zu behalten. Sollte sich die PersonenzahI ändern, muss dies bei Anreise an der Rezeption gemeldet werden. Besucher dürfen (ausgenommen vom 13 Juli bis 24 August), nach Hinterlegung eines Ausweises und Bezahlung des Besuchertarifs, auf dem Campingplatz verweilen (9.00 - 20.00 Uhr). In einigen Zeiträumen behält sich die Direktion die Möglichkeit vor nur Familien und Paare zu akzeptieren.

 

2. Der Kontrollbeleg für das Auto, den Sie bei der Anmeldung erhalten, muss sichtbar vorne im Auto (links) ausgelegt werden. Sollte diese Regel nicht beachtet werden, kann die Direktion das Auto abschleppen lassen.

 

3. Die Eintrittskarte ist auf Anfrage des Campingpersonals jederzeit vorzuzeigen. Die Direktion behält sich das Recht vor, jederzeit die Identität der Personen, die sich im Feriendorf aufhalten, zu überprüfen.

 

4. Es ist nicht gestattet, den StellpIatz ohne Einwilligung der Direktion und ohne Korrektur der Eintrittskarte zu wechseln. Änderungen der Eintrittskarte während des Aufenthaltes sind nicht gestattet. Die Belegung der Stellplätze ist der effektiven Anwesenheit der Personen untergeordnet. Andernfalls behält sich die Direktion das Recht vor, den Stellplatz laut der ihr angebrachten Vorschriften zu befreien.

 

5. Die Campingpreise verstehen sich pro Tag, unabhängig von der Ankunftszeit. Sollte die Abreise nach 12.00 Uhr erfolgen, wird auch der Abreisetag verrechnet. Sollte die Abreise noch am gleichen Tag erfolgen, ist man von der Bezahlung des Tagestarifs nur dann befreit, wenn man sich nicht länger als 2 Stunden im Feriendorf aufgehalten hat. Die Bungalows müssen bis 10.00 Uhr geräumt werden. Ab 17 Uhr Schlüssel übergabe bei der Anreise.

 

6. Die Gäste sind für Ihr Eigentum selbst verantwortlich. DIE DIREKTION LEHNT DAHER JEGLICHE VERANTWORTUNG FÜR VERLUSTE, DIEBSTÄHLE UND SCHÄDEN AB, DIES GILT EBENSO FÜR AUTOS, BOOTE, USW. Ebenso möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Parkplätze nicht bewacht sind. Wir bitten unsere Gäste Fundsachen in der Rezeption abzugeben. Hier werden sie registriert und können vom Eigentümer abgeholt werden.

 

7. Wir fordern Sie auf:

  • Die WC's, Waschbecken, Waschküche und alle anderen Hygieneeinrichtungen sauber zu halten.

  • Wäsche und Geschirr nicht in den Waschbecken, welche für die personliche Hygiene vorgesehen sind, zu waschen.

  • Mit dem Wasser nicht verschwenderisch umzugehen. Bitte denken Sie daran, dass das Warmwasser für alle Gäste reichen sollte.

  • Kinder unter fünf Jahren in die Hygieneeinrichtungen zu begleiten.

  • Die Vegetation des Feriendorfes auf keine Weise zu beschädigen.

  • Die Eltern oder Begleitpersonen sind für Schäden jeglicher Art, die durch Kinder hervorgerufen werden, verantwortlich. In keinem Fall übernimmt die Direktion Verantwortung für die Kinder. Ebenso leistet der Gast Schadensersatz für Schäden an Einrichtungen des Feriendorfes. Wir geben unser Bestes um in den Waschanlagen optimale Hygiene zu garantieren. Jeder Campinggast hat die Pflicht sofort das Aufsichtspersonal zu verständigen, falls er Schäden oder Verstosse gegen diese allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregein bemerkt.

 

8. ABWASSER/CHEMISCHES WC:

Es ist strengstens verboten, die chemischen WC’s und die Behälter für Abwasser in den hygienischen Strukturen, Waschbecken oder anderen, nicht dafur vorgesehenen Bereichen, auszuleeren. Es müssen hierfür die "CHEMISCHEN WC's" benützt werden.

Das Ablassen des Abwassers der Camper darf nur im "CAMPER SERVICE" vorgenommen werden. Wir bitten Sie, uns sofort zu informieren, falls diese Regel nicht respektiert wird. EIN VERSTOSS FÜHRT ZUR ANZEIGE NACH DEM GESETZ 319/76.

 

9. ES IST AUSDRÜCKLICH VERBOTEN:

 

  • Ohne Erlaubnis der Direktion auf den Stellplätzen, am Strand und in den anderen Zonen des Feriendorfes Feuerstellen anzulegen.

  • Kanister mit Benzin oder andere brennbare Substanzen in das Feriendorf zu bringen.

  • Während der Ruhezeit (siehe Schilder) Lärm zu verursachen oder motorisierte Fahrzeuge zu benützen.

  • Fahrzeuge ausserhalb der dafür vorgesehenen Parkplätze abzustellen. Die Zufahrt zu den Stellplätzen ist ausschliesslich zum Ein- und Ausladen des Gepäcks gestattet.

  • Im Feriendorf jederart von Handel oder Werbung zu betreiben.

  • Geldsammlungen, egal für welchen Zweck, ohne Genehmigung der Direktion zu veranstalten.

  • Autos, Wohnwagen, Boote, usw. zu waschen.

 

10. Alle Gäste mussen die allgemeinen, von der Küstenwache vorgeschriebenen Baderegeln beachten: Der Strand ist in zwei Zonen geteilt: Sportzone und Badestrand. Am Badestrand finden Sie eine Zone, in der Sonnenschirme und Liegestühle vermietet werden und eine freihe Zone, welche allen Gästen zur Verfügung steht und in der mitgebrachte Sonnenschirme und Liegestühle aufgebaut werden können.

 

  • Die Surfer werden gebeten, Ihre Surfbretter und Segel nicht auf dem Badestrand zu lassen.

  • Bootsbesitzer und Surfer müssen (wie gesetzlich vorgeschrieben) den von Bojen abgegrenzten Ein-und Ausgang ins Meer benützen.

  • Um die Sicherheit der Badegäste, vor allem der Kinder, gewährleisten zu können, dürfen keinesfalls Boote oder Surfer die eingegrenzte Badezone überschreiten. In diesem Bereich, darf sich keine Art von Boot aufhalten.

  • Um die Überwachung des Strandes zu vereinfachen, wird dieser nachts beleuchtet. Die Bootsbesitzer werden gebeten Ihre Boote nach Anordnungen des Personals abzustellen.

  • Jeder Bootsbesitzer und Surfer übernimmt für sich, sowie für evtl. Begleitpersonen, alleine die Verantwortung. Sollte eine ROTE FAHNE gehisst sein, bedeutet dies GEFAHR (z.B. Starke Wellen oder Wind, Unterströmungen).

  • Hunde dürfen nicht an den Strand.

  • Ebenso müssen die von der Direktion angeordneten Vorschriften beachten werden, um eine bessere Organisation des Strandes gewährieisten zu können.

 

11. Die Direktion übernimmt ausschliesslich die Verantwortung für Schäden, welche durch die Struktur oder durch Fahrzeuge, die im Besitz des Feriendorfes sind, entstanden sind.

 

12. Bei Benutzung der Einrichtungen und Ausstattungen übernimmt jeder Gast selbst die Verantwortung. Die Direktion lehnt jede Verantwortung für evtl. Unfälle, die sich innerhalb oder ausserhalb der Strukturen ereignen, (z.B. Spiele, Wettkämpfe, Fussballspiele) ab. DIE DIREKTION BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, GÄSTE, WELCH  SICH NICHT AN DIE PLATZORDNUNG HALTEN, VOM FERIENDORF ZUVERWEISEN. Wir bedanken uns für Ihre Zusammenarbeit und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Feriendorf.

 

DIE DIREKTION

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P.O. Box 317/71019, Vieste - Gargano

p.iva 00344600713

 

+39 0884 706586 - 706171

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